Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen. Ihre Einrichtung ist in Deutschland in den Schulgesetzen der Bundesländer vorgeschrieben. § 35 des Schulgesetzes erläutert die
Aufgaben des Schulelternbeirates wie folgt:
Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, unterstützen, ihr Anregungen
geben und Vorschläge unterbreiten.
Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit.
Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
Die Emailadresse des Schulelternbeirar lautet SEB_gsd@web.de .
Susanne Döhler
Richard Schaffert
Stefanie Geißer
Kerstin Rohland
Katharina Krüger
Julia Stock
Eva Nitsche
Anna Voigt